Sichtbarkeit wird in der Wissenschaft immer wichtiger. In den Rechtswissenschaften wird nach wie vor überwiegend traditionell über Verlage publiziert. Das schließt aber nicht notwendigerweise die zusätzliche Verbreitung über digitale Publikationsformen aus.
Seit 2014 erlaubt § 38 Abs. 4 UrhG unter bestimmten Bedingungen die Zweitveröffentlichung von in Fachzeitschriften veröffentlichten wissenschaftlichen Artikeln im Internet, beispielsweise auf einem fachlichen oder institutionellen Repositorium, auch ohne dass entsprechende Rechte mit dem Verlag vereinbart wurden. Ähnliches verspricht § 38 Abs. 1 UrhG.
Die Möglichkeiten und Grenzen dieser Regelungen und die Frage, wie die eigene Forschung sichtbarer gemacht werden kann, sollen in dieser Veranstaltung diskutiert werden. Darüber hinaus erhalten Sie Einblicke in die Geschäftsmodelle der Verlage.
Ort: Raum 1502.1316 (Conti-Hochhaus)
Gemeiname Veranstaltung von TIB und JurSERVICE
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